Ankündigung zusätzlicher Beschaffungsrechte nach der Ausschreibung für 2024
Das Ministerium für Finanzen und Finanzen veröffentlichte eine Ankündigung bezüglich zusätzlicher Kaufrechte nach der Ausschreibung für 2024. Nach Angaben des Ministeriums wurden die Kriterien für die zusätzlichen Verkaufsgrenzen nach der Ausschreibung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c der Market-Making-Vereinbarung von 2024 festgelegt.
Dementsprechend wurden die Market-Maker-Banken ermittelt, die nach den Kriterien Gesamtnotierungszeitraum und Gesamttransaktionsvolumen im Januar 2024 unter den ersten drei rangierten und ein zusätzliches Nachverkaufslimit von 10 % für die im März 2024 stattfindenden Auktionen erhielten.
- Einzelheiten können Sie den offiziellen Stellungnahmen entnehmen.